Zum Prozessbeginn wegen Neonazi-Brandanschlag in Bremen: Nebenklagevertretung und Opferberatung kritisieren: Ermittlungsbehörden ignorierten mögliches rechtsterroristisches Tatmotiv
Nebenklagevertretung und Betroffenenberatung soliport fordern die umfassende Aufklärung der Gewalttat, die Aufarbeitung der gravierenden Ermittlungsfehler und die angemessene Berücksichtigung des möglichen rechtsterroristischen Tatmotivs im Prozess
Bremen/Berlin, den 15.1.2025
In der Nacht vom 15. auf den 16. Februar 2020 wurde während eines Konzerts ein Brandanschlag auf das alternative Jugendzentrum „Friese“ im Bremer Steintor-Viertel verübt. Über 30 Besucher*innen waren durch den Anschlag gefährdet, wurden teilweise verletzt und leiden bis heute an den psychischen Folgen. Eine der Geschädigten hat sich der Anklage als Nebenklägerin angeschlossen.
Am Donnerstag, den 16. Januar 2025 beginnt nun fast fünf Jahre später am Bremer Landgericht der Prozess gegen drei Neonazis. Die Hauptverhandlungstermine können Sie der Pressemitteilung des Landesgerichts entnehmen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten, die Verbindungen in die militante rechtsextreme Szene – unter anderem zur Partei DIE RECHTE und dem im November 2019 verbotenen Neonazi-Verein „Phalanx18“[1] – , schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vor.
In der Brandnacht wurden vor Ort Aufkleber der NPD-Nachfolgepartei DIE RECHTE sowie einer weiteren rechtsextremen Gruppe gefunden. Damit stand schon unmittelbar nach der Tat fest, dass diese politisch motiviert war.
- „Dennoch wurden die Ermittlungen in der wichtigen Phase unmittelbar nach der Tat mit wenig Eifer geführt. Obwohl die Ermittlungsbehörden schon zu Beginn konkrete Hinweise auf einen der heutigen Angeklagten erhielten, hatte dies zunächst keinerlei Konsequenzen“, sagt Rechtsanwältin Lea Voigt, die gemeinsam mit Rechtsanwalt Nils Dietrich die Nebenklägerin in dem Prozess vertritt.*
Nebenklagevertretung fordert die Aufarbeitung der gravierenden Ermittlungsfehler
Erst anderthalb Jahre nach dem Anschlag sei es zu Hausdurchsuchungen bei den nun Angeklagten gekommen, kritisieren die Nebenklagevertreter*innen. Dabei seien bei mindestens einem Angeklagten offensichtliche Hinweise auf eine Verbindung zu dem in Deutschland verbotenen militanten Neonazi-Netzwerk „Blood & Honour“ gefunden worden.
- „Angesichts der Funde in der Wohnung des Mannes muss man davon ausgehen, dass er mit dem Prinzip des sog. „führerlosen Widerstands“ sympathisiert, das u. a. die ideologische Grundlage der Mord- und Anschlagsserie des NSU-Netzwerks bildet. Wir können aber nicht erkennen, dass von den Ermittlungsbehörden jemals ein rechtsterroristisches Motiv für den Brandanschlag in Betracht gezogen wurde. Spätestens nach der Wohnungsdurchsuchung musste sich ein solches Motiv aber aufdrängen. Die Polizei hat das Gros der Neonazi-Propaganda, die sich bei dem Angeklagten in Hülle und Fülle fand, noch nicht einmal als Beweismittel beschlagnahmt. Auch Hinweisen auf eine Bewaffnung des Mannes scheint nicht weiter nachgegangen worden zu sein“ betonen die Vertreter innen der Nebenklage.*
Ermittelt hat die Fachdienststelle des Landeskriminalamts für politische Straftaten (polizeilicher Staatsschutz) in Bremen.
- „Wir gehen davon aus, dass diese Beamten über eine besondere Expertise verfügen. Dass man trotzdem über handfeste Hinweise auf ein rechtsterroristisches Motiv einfach hinweggeht, wirft Fragen auf. Auch die vielen anderen handwerklichen Fehler bei den Ermittlungen und die vielen Phasen der Untätigkeit der Ermittlungsbehörde, die in der Hauptverhandlung noch im Einzelnen zu erörtern sein werden, erscheinen vor diesem Hintergrund in einem anderen Licht,“ erklären die Nebenklagevertreter innen.*
Gegenüber der Öffentlichkeit bestritten die Ermittlungsbehörden auch die Schwere der Tatfolgen: So wurde in einer Pressemitteilung der Polizei wahrheitswidrig behauptet, es habe keine Verletzten durch den Brandanschlag gegeben. Trotz entsprechender Hinweise der Nebenklage und der anders lautenden Anklage wurde die Pressemitteilung der Polizei bis heute nicht korrigiert, vgl. presseportal.de/blaulicht/pm/35235/5028096.
Betroffenenberatung und Nebenklägerin: „Betroffene wurden im Stich gelassen“
„Fünf Jahre mussten wir dafür kämpfen, dass wir ernstgenommen werden, was unglaublich viel Zeit und Energie gekostet hat,“ sagt die Nebenklägerin und betont: „So darf das einfach nicht laufen“. Auch die Betroffenenberatung soliport betont die massive Belastung durch die schleppenden und defizitären Ermittlungen.
- „Bei den Betroffenen entstand der Eindruck, als würden die Ermittlungsbehörden die Tragweite des Anschlags und das rechte Motiv verharmlosen“, so eine Sprecherin der Betroffenenberatung soliport. „Der Rechtsstaat lässt Betroffene rechter Gewalt im Stich. Wir fordern, dass den Hinweisen auf ein rechtsterroristisches Tatmotiv nun endlich nachgegangen wird.“
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Rechtsextrem, rassistisch und antisemitisch motivierte Brandanschläge sind als Botschaftstaten oft mit gravierenden Konsequenzen für eine zumeist größere Anzahl an Betroffenen verbunden. Nur durch das schnelle Reagieren der Anwesenden konnte im Fall der „Friese“ Schlimmeres verhindert werden. Die „Friese“ war im Juli 2021 erneut Zielscheibe rechter Gewalt. Mitarbeitende erhielten einen rechten Drohbrief mit einem erst später als ungefährlich identifizierten Pulver.
VBRG und Betroffenenberatung: „Straflosigkeit bei rechter Gewalt muss aufhören.“
- „Rechte Brandanschläge haben oft keine strafrechtlichen Konsequenzen und erschreckend hohe Einstellungsquoten. Der Gerichtsprozess wegen des Brandanschlags auf die „Friese“ ist daher eine seltene und wichtige Gelegenheit, rechtsmotivierte Gewalt strafrechtlich aufzuarbeiten“, sagt die Betroffenenberatung.*
Lediglich 10 bis 15 Prozent aller Täter*innen werden überhaupt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Der Brandanschlag auf das Jugendzentrum „Friese“ gehört zu einer Serie von mindestens drei weiteren mutmaßlich rechten und rassistischen Brandanschlägen in Bremen und Umgebung zwischen Februar und Oktober 2020 und ist der einzige, bei dem es überhaupt zu einem Strafprozess kommt.
Nach den mutmaßlich rassistisch motivierten Brandanschlägen auf migrantisch geführte Restaurants, Bars und Imbisse u.a. am 13. Februar 2020 in Syke, im Juli 2020 in Gnarrenburg und im Oktober 2020 in Ganderkesee sind die Ermittlungen jeweils ergebnislos eingestellt worden, weil Tatverdächtige nicht ermittelt werden konnten.
Der Brandanschlag in Bremen reiht sich zudem ein in eine bundesweite Eskalation von Neonazi-Gewalt gegen Menschen, die als politische Gegner*innen markiert werden. „Der Prozess in Bremen ist von bundesweiter Bedeutung“, betont deshalb der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. .
Hintergrund zum Ausmaß von politisch rechts motivierten Brandanschlägen:
„Es gibt eine gravierende Erfassungs- und Anerkennungslücke beim realen Ausmaß politisch rechts motivierter Brandanschläge,“ betont der VBRG. Während das BKA in den Jahren 2020 bis 2023 von 44 PMK Rechts motivierten Brandanschlägen ausgeht, haben die Opferberatungsstellen im VBRG im gleichen Zeitraum 110 rechts, rassistisch und antisemitisch motivierte Brandanschläge registriert:(2020: 22 VBRG/17 BKA; 2021: 35 VBRG/ 5 BKA; 2022: 28 VBRG/ BKA 13; 2023: 25 VBRG / 9 BKA). Für das Jahr 2024 hat das BKA bislang 13 PMK Rechts Brandanschläge bekannt gegeben (Antwort auf BT-Drs: 20/14420).
Hintergrund zum Ausmaß von Straflosigkeit bei politisch rechts motivierten Brandanschlägen:
„Die hohe Einstellungsquote bei rechts motivierten Brandanschlägen ist besorgniserregend“, betont der VBRG. Die Kriminologin Jana Berberich hat in einer wissenschaftlichen Untersuchung Akten von Polizei und Justiz nach rassistischen und rechten Brandanschlägen in den Jahren 2015 bis 2017 in Nordrhein-Westfalen und Sachsen ausgewertet. Ihr Befund von Einstellungsquoten zwischen 91 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 84 Prozent der Ermittlungsverfahren in Sachsen zeigt, dass diese noch höher sind als in den 1990er Jahren. Lediglich 10 bis 15 Prozent aller Täter*innen werden überhaupt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. „Die Kultur der Straflosigkeit und die Entstehungsbedingungen für weiteren rechten Terror werden dadurch fortgesetzt“, warnt der VBRG. „Die hohe Einstellungsquote bei rechts motivierten Brandanschlägen ist besorgniserregend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Einzelfällen naheliegende Ermittlungsschritte – wie etwa Zeugenbefragungen von polizeibekannten Neonazis aus der unmittelbaren Nachbarschaft von Tatorten – nicht stattfanden.“
Hinweis zur Bildberichterstattung:
Wir weisen darauf hin, dass die Nebenklägerin nicht fotografiert und nicht namentlich (auch nicht mit abgekürztem Nachnamen) in den Medien genannt werde möchte. Schon aus Sicherheitsgründen bitten wir darum, dies zu respektieren. Für Interviews vor Ort stehen Ihnen die Nebenklage-Vertreter*innen Rechtsanwältin Lea Voigt und Rechtsanwalt Nils Dietrich zur Verfügung.
Kontakt:
Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.
Web:www.verband-brg.de
E-Mail: info@verband-brg.de
Tel. 030/33859577
soliport – Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Bremen
Web: https://soliport.de/
E-Mail: info@soliport.de
Tel. 0421/17831212
[1] Die Gruppe „Phalanx18“ trat im Sommer 2019 mit gewalttätigen Angriffen, provokanten Auftritten sowie der Planung rechter Musikveranstaltungen in Bremen in Erscheinung. Im November 2019 wurde sie als verfassungsfeindlich verboten und die Wohnungen mehrerer Mitglieder durchsucht. Der Brandanschlag auf die „Friese“ fand nur kurze Zeit später statt.
Download: Pressemitteilung des VBRG vom 15.01.2025
Spenden für Betroffene des rechten Brandanschlags auf das Jugendzentrum Friese in Bremen
Zeigt Solidarität! Spendet für die Betroffenen eines rechten Brandanschlags in Bremen 2020, die für juristische Gerechtigkeit streiten. Damit sie weiterhin durch Anwält*innen unterstützt werden können, ohne dafür alle Kosten allein tragen zu müssen.
betterplace.org/de/projects/146679-spenden-fuer-betroffene-eines-rechten-brandanschlags-in-bremen
In der Nacht vom 15. auf den 16. Februar 2020 verübten Neo-Nazis einen Brandanschlag auf das Jugendzentrum Friese in Bremen. Es befanden sich über 30 Besucher*innen eines Konzertabends im Gebäude, die Rauchvergiftungen erlitten. Betroffene leiden bis heute an den psychischen Folgen des Angriffs.
Fast fünf Jahre später beginnt im Januar 2025 der Prozess gegen drei der mutmaßlichen rechten Täter. Die Betroffenen haben gemeinsam mit Anwält_innen erkämpft, dass es zu dieser strafrechtlichen Aufarbeitung kommt. Eine Person wird aktiv als Nebenkläger*in am Prozess teilnehmen. Damit die Betroffenen die Prozesskosten nicht alleine tragen müssen, sammeln wir Spenden.
Rechtsmotivierte Brandanschläge haben seit den 1990er Jahren bereits viele Todesopfer gefordert. Im Fall der Friese hat das schnelle Reagieren der Anwesenden Schlimmeres verhindert. Aufgrund rechtsextremer Aufkleber im Jugendzentrum war für die Betroffenen von Anfang an deutlich, dass es sich um einen rechtes Motiv handelt. Recherchen von zivilgesellschaftlichen Initiativen bestätigten diese Einschätzung. Die Ermittlungsbehörden sprachen zu Beginn jedoch davon, dass in alle Richtungen ermittelt werde. Erst nach anderthalb Jahren wurden 2021 Hausdurchsuchungen bei Personen durchgeführt, die der 2019 verbotenen Nazi-Gruppierung Phalanx 18 angehörten. 2022 wurde Anklage gegen drei Personen erhoben.
Rechtsmotivierte Brandanschläge haben in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die meisten Täter_innen bleiben unbekannt. Auch gibt es bei Brandanschlägen keine Kostenübernahme für eine Nebenklagevertretung, was Betroffene häufig davon abhält. Über die Nebenklage können die Anwält_innen die Interessen der Betroffenen im Gerichtsprozess vertreten, selbst Beweisanträge und Fragen stellen und ein Plädoyer halten. Hierdurch kann die Nebenklage einer umfassenden Aufklärung zuarbeiten und einer Entpolitisierung dieses massiven rechten Angriffs entgegenwirken.
Das Gerichtsverfahren im Fall der Friese hat eine immense Signalwirkung hinsichtlich der strafrechtlichen Aufarbeitung rechter Gewalt.
Für die gesamte Nebenklagevertretung kalkulieren die Anwält_innen mit 8.369€. Deine und Ihre Spende kann helfen, das finanzielle Risiko für die Betroffenen möglichst gering zu halten. Die Spenden schaffen eine Sicherheit, dass die Betroffenen für die Wahrnehmung ihrer Rechte und ihren Mut, sich nach einem traumatisierenden rechten Angriff nicht unterkriegen zu lassen, nicht zahlen müssen.
Sollten nicht alle Gelder für die Prozesskosten gebraucht werden, fließt jeder Euro in den Opferhilfefonds des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und kann so andere Betroffene rechtsmotivierter Gewalt unbürokratisch unterstützen (https://verband-brg.de/spenden-fuer-den-vbrg-opferfonds-solidaritaet-hilft/).
POSITIONSPAPIER QUEERE GEMEINSCHAFTSUNTERKUNFT BREMEN
Wir von soliport unterstützen folgenden Aufruf des Rat & Tat-Zentrums für Schutzräume für queere Geflüchtete.
Bremen verfügt bislang über keine expliziten Schutzräume für queere Geflüchtete, wie sie in anderen vergleichbar großen Städten Deutschlands existieren. Alleine das TRYP-Hotel ist ein verhältnismäßig sicherer Ort für queere Personen, der aber von der Schließung bedroht ist.
Ohne Alternativen wird die Schließung des Tryp Hotels dazu führen, dass queere Menschen in unsichere Lebenssituationen gebracht werden - mit dem Risiko, Diskriminierung, Gewalt und psychischen Belastungen ausgesetzt zu sein.
Wir freuen uns, wenn ihr das Papier weiterleitet und Sichtbarkeit für die Bedarfe queerer Geflüchteter geschaffen wird.
positionspapier-queere-gefluechtenunterkunft-in-bremen.pdf
Stellungnahme des Bremer Netzwerk gegen Diskriminierung zur geplanten
Landesantidiskriminierungsstelle
Wir, das Bremer Netzwerk gegen Diskriminierung, empfinden das öffentliche Nachdenken
über eine Angliederung der Landesantidiskriminierungsstelle an die Stelle der Polizei- und
Feuerwehrbeauftragten (oder jede andere Stelle) als Beschädigung der LADS, bevor diese überhaupt ihre Arbeit aufnehmen konnte.
Nur mit der Einrichtung einer eigenständigen LADS werden wichtige Strukturen geschaffen, durch die Bremen der Aufgabe, allen Bürger*innen eine diskriminierungsfreie Teilhabe zu ermöglichen, nachkommt. So fällt die Konzeption und Implementation einer
Landesantidiskriminierungsstrategie ebenso in die Aufgaben der LADS wie die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetztes, das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bestehende Schutzlücken schließt. Darüber hinaus fungiert sie als einzige horizontale Erst- und Verweisberatung und koordiniert die Zusammenarbeit der bestehenden Beratungsstellen.
Wir kritisieren, dass die Berichterstattung über die LADS bisher durch die Veröffentlichung
des Gehalts, die Spekulation über Parteinähe der Bewerber_innen, die unvollständige
Beschreibung ihrer Zuständigkeit usw. bestimmt ist. Dies diskreditiert die Relevanz der
Institution und begünstigt ein Klima, in dem Menschenrechtsfragen auf ihre
Einsparungsfähigkeit abgeklopft werden. Wir erwarten, dass die Bremer Parteien die Haltung bewahren, zu der sie sich mit dem KOA- Beschluss, eine Landesantidiskriminierungsstelle einzurichten, bekannt haben.
Eine Abkehr von diesem Ziel sendet das Signal, dass ein diskriminierungsfreies
Zusammenleben in Bremen nur dann wichtig sei, wenn es nicht zu viel Mühe macht.
Die Antidiskriminierungsakteur_innen Bremens haben sich seit Jahren auf den Beschluss
verlassen und strategisch darauf eingestellt, dass die LADS in der versprochenen Form
kommt. Dies hatte Einfluss auf Schwerpunktsetzung, Stellenausschreibungen,
Ressourcenplanung und auch auf den Verzicht auf Lobbyarbeit zum Ausbau der eigenen
Beratungsstrukturen.
Wir beobachten mit Sorge, dass der Wandel im politischen Diskurs auch vor den Parteien
nicht Halt macht, die ihm entschlossen entgegenstehen müssten. Wir fordern von der Koalition, dass sie ihren eigenen Beschluss ohne Abstriche umsetzt. Gerade in Zeiten, in denen rechte Positionen Zuspruch erhalten und diskriminierende Worte,
Taten und Politik anschlussfähig sind, muss Demokratieschutz unabhängig, zentral und
sichtbar institutionalisiert werden. Es braucht das politische Signal, dass die regierenden
Parteien und deren Beschlüsse verlässlich sind. Dass sie sich konsequent und nachhaltig
gegen Diskriminierung und für Chancengleichheit einsetzen, dass Teilhabe und
Diskriminierungsschutz im Land Bremen alle Menschen einschließt und oberste Priorität hat.
Bremen, den 08.11.2024
SOLIDARITÄT HILFT KONKRET!
Neue Spendenseite des VBRG ist online.
OpferHilfeFonds
für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
Jetzt online Spenden!
Rechte Gewalt
verletzt Menschen
Rund sechsmal pro Tag.
Rund acht Personen täglich.
KÖRPERLICH • SEELISCH • MATERIELL
Ministerielle Antidiskriminierungsarbeit
Diskriminierungs- und rassismuskritischer Organisationsentwicklungsprozess in öffentlichen Verwaltungen
Um den Dimensionen von Diskriminierung und institutionellem Rassismus in öffentlichen Verwaltungen gerecht zu werden, ist ein professioneller Umgang notwendig. Obwohl ein hoher staatsrechtlicher Anspruch auf Nichtdiskriminierung besteht, wird dieser Anspruch oft nicht ausreichend übertragen. Insbesondere Ministerien, als höchste Behörden der Länder und des Staates, tragen besondere Verantwortung, diesem nachzukommen.
Die diesjährige Veranstaltung schließt an den Fachtag im März 2023 Institutioneller Rassismus – Wirkungsweisen und Gegenstrategien in öffentlichen Verwaltungen an und setzt sich mit folgenden Fragen auseinander: Welche Realitäten bezüglich Diskriminierung und Rassismus existieren innerhalb öffentlicher Verwaltungen? Wie kann ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, das diskriminierungs-und rassismuskritisches Denken und Handeln sicherstellt?
Das Demokratiezentrum lädt bundesweit hierzu alle Mitarbeitenden
der öffentlichen Verwaltung und Interessierte ein.
Wann: 20. Februar 2024
Wo: Haus der Bürgerschaft in Bremen und online
Anmeldung unter: https://www.fachtag-dz-bremen.de
Coronavirus COVID-19 und Erkältungssymptome im Herbst/Winter 2023
Für Präsenzberatungen in unserem Beratungsraum gibt es die Empfehlung des Tragens einer Mund-Nasenbedeckung. Bei Bedarf werden ihnen Masken aber auch Antigen-Schnelltest Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt.
In unserem Beratungsraum können sich vier Personen aufhalten. Ein Sitzabstand von 1,5 Metern kann eingehalten sowie frische Luft hereingelassen werden. Zudem gibt es einen Luftfilter. Wenn Sie weitere Begleitpersonen mitbringen möchten, versuchen wir, einen größeren Raum zu organisieren. Das kann leider etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Es gibt die Möglichkeit zur Händedesinfektion.
Bei Interesse beraten wir sie gern auch via Telefon oder Videoberatung.
Über weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz informieren wir Sie genauer im Vorfeld der Beratung.
Wir bitten um Verständnis. Alles Gute.
Liebe Interessent:innen einer Praktikumsstelle bei soliport:
Bis auf weiteres können wir als Beratungsstelle keine Praktikant:innenstellen vorhalten.
Wir wünschen viel Kraft und Erfolg bei der weiteren Suche.